Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.


Versicherungsabschluss: Beratungsprotokoll gut aufbewahren
23.08.2019 20:53

Versicherungsabschluss: Beratungsprotokoll gut aufbewahren

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag abschließen, erhalten Sie von Ihrem Berater ein schriftliches Beratungsprotokoll. Dieses Dokument sollten Sie gut aufbewahren: Kommt es später einmal zu Streitigkeiten wegen Beratungsfehlern, kann das Protokoll ein wichtiges Beweismittel für eine mögliche Falschberatung sein.

Beim Abschluss von Versicherungen und privater Altersvorsorge ist eine gute und sachgerechte Beratung unerlässlich, denn die empfohlenen Lösungen sollten optimal zu Ihren persönlichen Absicherungs- und Vorsorgezielen passen. Der Berater muss nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen fragen, eine Risikoanalyse durchführen, den tatsächlichen Bedarf klären und bei seiner Produktempfehlung auch Ihre konkrete Lebenssituation in den Blick nehmen - etwa, ob ein Immobilienerwerb geplant ist oder eine Familie mit Kindern abgesichert werden muss. Dabei hat er Ihren persönlichen Erfahrungsstand in Versicherungsfragen und bei Geldanlagen auch Ihre bisherige Risikoneigung zu berücksichtigen. Empfiehlt der Berater den Wechsel einer Versicherung, muss er auf alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede der bestehenden und angebotenen Versicherung ausdrücklich hinweisen, etwa wenn er dazu rät, eine private Rentenversicherung zu kündigen, um einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abzuschließen. Der Berater muss seine Empfehlung im Protokoll nachvollziehbar begründen. Sollten Sie durch eine Falschberatung später finanzielle Schäden erleiden, kann er dafür haftbar gemacht werden.

Vorsicht: Wenn Sie schriftlich bestätigen, dass Sie freiwillig auf eine ausführliche Beratung verzichten, ist der Vermittler später aus der Pflicht, wenn Sie beispielsweise Schadenersatz für ein risikoreiches Verlustgeschäft verlangen, weil Sie ausdrücklich um eine konservative Altersvorsorge mit garantiertem Beitragserhalt gebeten hatten. Wichtig deshalb: Verlangen Sie in jedem Fall ein Beratungsprotokoll. Unterzeichen Sie das Beratungsprotokoll nicht "blind", prüfen Sie es zuvor auf sachliche Richtigkeit und nehmen Sie es sicher zu Ihren Unterlagen.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: Aymanejed@pixabay)

Zurück